Neues Verpackungsgesetz per 1. Jänner 2019

Information für unsere Vertriebspartner: Mit 1. Jänner ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Dieses nimmt auch ausländische Unternehmen, die Verpackungen nach Deutschland liefern, in die Pflicht, sich ins Verpackungsregister eintragen zu lassen und damit die in Verkehr gebrachten Verpackungen bei einem Dualen Systempartner entpflichten zu lassen. Reichlich kompliziert, aber wir müssen dem neuen Gesetz entsprechend agieren.

Für uns kommt damit – abgesehen von den nicht unerheblichen Entsorgungskosten – ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand dazu, der sich in der Folge auch auf die Kostenseite niederschlagen wird. Für die Anpassung, die sich im Jahr 2020 auf die Preise auswirken wird, bitten wir schon jetzt um Ihr Verständnis.

Das pdf mit dem Bescheid können Sie hier einfach herunterladen.

Wir hoffen damit all unseren rechtlichen Verpflichtungen nachgekommen zu sein, damit es zu keinen Problemen beim Verkauf unserer Weine durch Ihr Unternehmen kommen kann.

https://www.weingut-leth.at/wp-content/uploads/2019/01/LUCID-Registrierungsbescheid.pdf" class="entry-download" download>LUCID-Registrierungsbescheid PDF